Gebührenübersicht

Kantonal gelten unterschiedliche Regelungen bezüglich Gebühren und Abwasseranalysen.

Die unten aufgeführten kantonalen Gebühren sowie die Gebühr des Umweltinspektorats werden vom Kontrolleur dem kontrollierten Betrieb belastet (zusätzlich zu den Kosten für die Kontrolle). Untenstehend finden Sie die entsprechende Gebührentabelle, welche auch Angaben zur Erforderlichkeit einer labortechnischen Abwasseranalyse enthält.
(alle Angaben ohne Gewähr, ohne Berücksichtigung der MwSt)

 Kanton1 kantonale
Gebühr  
 Gebühr UWI   Abwasseranalyse
zwingend bei2
AG 10.00 85.00 --
BS 10.00 85.00 AVA
BL 0.00 85.00  --
GR 10.00 85.00  AVA
GE 0.00 85.00 AVA
GL 10.00 85.00 AVA
LU 35.00/85.003 85.00  --
NW 35.00 85.00  --
OW 35.00 85.00  --
SG 10.00 85.00  --
SH 10.00 85.00  --
SO 10.00 85.00  --
SZ 35.00 85.00  --
TG 25.00 85.00  AVA,MA
UR 35.00 85.00  --
VS 10.00 85.00 AVA
VD 15.00 85.00 AVA
ZG 35.00 85.00  --
ZH 15.00 85.00  AVA

 

1) Die Übersicht beschränkt sich auf die Kantone, die dem Umweltinspektorat UWI angeschlossen sind. Sie ist möglicherweise nicht vollständig. Städtische Regelungen können in Einzelfällen von den kantonalen Regelungen abweichen.

2) Eine labortechnische Analyse des Abwassers ist in den genannten Kantonen vorgeschrieben, wenn der Betrieb über eine Abwasser-Vorbehandlungsanlage (AVA) oder über einen Mineralölabscheider (MA, nur im Kanton TG) verfügt. In den übrigen Kantonen wird während der UWI-Betriebskontrolle anhand einer Probeentnahme vor Ort darüber entschieden, ob eine labortechnischen Analyse des Abwassers erfolgen muss.

3) Einmannbetriebe/Mehrmannbetriebe