Infos zur UWI-Kontrolle

Sie haben die Aufforderung zur UWI-Kontrolle erhalten?
(oder benötigen Sie eine Kontrolle für ein neues Händlerschild?)

Betriebe des Auto- und Garagengewerbes in den meisten Kantonen der Schweiz müssen sich periodisch der UWI-Kontrolle unterziehen. Das bedeutet, dass Ihr Betrieb hinsichtlich der Einhaltung von Umweltgesetzen überprüft wird. Die Aufforderung, die Sie erhalten haben, wurde vom UWI, dem Umweltinspektorat des AGVS, im Auftrag der zuständigen kantonalen Behörde ausgestellt. Dieser Aufforderung kommen Sie nach, indem Sie dem UWI melden, wer die Kontrolle bei Ihnen durchführen wird: Der Kontrollbetrieb ABC Umwelt Gastl.

Wenn Sie ein Händlerschild (U-Nummer) beantragen möchten, benötigen Sie (neben anderen Dokumenten) in aller Regel den Nachweis einer mängelfrei bestandenen UWI-Kontrolle. In diesem Fall gehen Sie genau gleich vor wie bei einer Aufforderung zur UWI-Kontrolle, mit dem einzigen Unterschied, dass Sie eine freiwillige Kontrolle beim UWI beantragen.

So gehen Sie vor

In zwei Schritten haben sie die Kontrolle organisiert:

  1. Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es ab.
  2. Sie erhalten umgehend eine Mail-Nachricht mit allem, was Sie für Schritt 2 benötigen (damit erledigen Sie diesen abschliessenden Schritt innert einer Minute).

Wie geht es danach weiter?

  1. Das UWI sendet uns die Kontrollunterlagen und nennt das Datum, bis wann die Kontrolle in Ihrem Betrieb stattfinden muss.
  2. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, nehmen die Kontrolle in Ihrem Betrieb vor, besprechen mit Ihnen die Resultate und senden die ausgefüllten Unterlagen an das UWI.

Abwasserprobe?

Unter Umständen müssen wir in Ihrem Betrieb eine Abwasserprobe nehmen und in einem Labor untersuchen lassen. Ob dies erforderlich ist, richtet sich nach kantonalen Vorgaben, nach der Art Ihrer Abwasserbehandlungs-Anlage und/oder nach der Qualität Ihres Abwassers. Weitere Informationen siehe in der Gebührenübersicht.

Falls wir eine Abwasserprobe entnehmen müssen, übernehmen wir alle Vorkehrungen für die vorgeschriebene labortechnische Analyse.

Was kostet die UWI-Kontrolle?

Die Kosten setzen sich zusammen aus dem Aufwand für die Kontrolle und einer Wegpauschale für den Kontrolleur. Dazu kommen eine Gebühr des jeweils zuständigen Kantons sowie eine fixe Gebühr, die das Umweltinspektorat erhebt und über uns an Sie abrechnet. Je nach Kanton ist in gewissen Fällen eine Abwasseranalyse durch ein zertifiziertes Labor vorgeschrieben, deren Kosten zusätzlich verrechnet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Gebührenübersicht.

Beauftragen Sie den Kontrollbetrieb direkt über diese Website, und Sie erhalten CHF 20.00 Rabatt auf Ihre erste Betriebskontrolle.

Was passiert, wenn etwas nicht in Ordnung ist?

Bei der Kontrolle werden schwere und leichte Mängel unterschieden. Je nach Art des Mangels wird eine Nachbesserung verlangt, und die Kontrollhäufigkeit wird erhöht. Sind keine Mängel vorhanden, wird in vielen Fällen die Kontrollhäufigkeit gesenkt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des AGVS.

Wer darf die UWI-Betriebskontrolle durchführen?

ABC Umwelt Gastl ist durch das UWI geschult und geprüft worden und damit ermächtigt, die Kontrolle durchzuführen. Zwischen ABC Umwelt Gastl und dem AGVS bzw. dem UWI besteht ein Zusammenarbeitsvertrag, der die Details zur Durchführung regelt.

Kann ich auch ohne Auffoderung des UWI eine Kontrolle durchführen lassen?

Ja. Wir empfehlen eine solche Kontrolle, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die Umweltgesetze einhalten. So können Sie verhindern, dass allfällige Mängel erst während der UWI-Kontrolle aufgedeckt werden, und Sie können Risiken im Zusammenhang mit allfälligen Umweltschäden reduzieren. Für eine solche freiwillige Kontrolle kontaktieren Sie uns bitte per Mail oder Telefon.